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Hausordnung

Hausordnung für Gastunterkunft Haus A bis D

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses.

Sie enthält Rechte und Pflichten. Sie gilt für alle Bewohner.

Ohne eine gewisse Ordnung ist das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach nicht möglich. Alle werden sich nur dann wohlfühlen, wenn alle Hausbewohner aufeinander Rücksicht nehmen.

Hausbelegung

Jeder Kunde, der eine Bett- (ÜN = Übernachtung) bzw. Zimmermiete verhandelt hat, kann einer weiteren Belegung des Hauses bei Leerstand zugemutet werden. Ein Haus kann mit max. 6 Personen belegt werden. Die Organisation der Belegung trifft der Hausherr (Vermieter) bzw. seine Vertreter unter dessen wirtschaftlichen Gesichtspunkten allein.

Grundsätzlich gilt die Geschlechtertrennung! Diese Regelung greift ohne Diffamierungshintergrund und unter Berücksichtigung des gesunden Menschenverstands.

Im Falle der COVID19-Pandemie und wegen des sicheren Umgangs miteinander wird um die Einhaltung der 2G-Regeln gebeten.

Lärm

Jeder Mieter, jede Mieterin ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere

Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr geboten. Radios, Fernsehen, CD-Player und so weiter sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Feiern / Partys sind nicht geduldet.

Das Spielen von Instrumenten ist während der Mittagsruhe (13.00 bis 15.00 Uhr) und zwischen 19.00 Uhr 8.00 Uhr grundsätzlich untersagt. In den anderen Zeiten darf nicht länger als zwei Stunden am Tag musiziert werden.

Kinder

Den Spielbedürfnissen von Kindern ist in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Insbesondere dürfen sie auf den dafür vorgesehenen Flächen spielen.

Aus Sicherheitsgründen dürfen sie sich nicht im Keller, in der Tiefgaragen oder ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten.

Kinder dürfen auf dem Hof und der zum Haus gehörenden Wiese spielen, Zelte und Planschbecken aufstellen, soweit dies nicht zu unzumutbarer Belästigung für die Mitmieter oder Schädigung der Anlage führt.

Die Sauberhaltung des Spielplatzes und Sandkastens, wenn vorhanden nebst Umgebung gehört zu den Aufgaben der Eltern, deren Kinder dort spielen. Auch die Kinder selbst sind aufgerufen, in ihrem Spielbereich für Sauberkeit zu sorgen. Die Eltern der spielenden Kinder haben darauf zu achten, dass das benutzte Spielzeug nach Beendigung des Spielens weggeräumt wird.

Die Spielplätze, wenn vorhanden sind auch für Freunde und Freudinnen der im Haus wohnenden Kinder zugänglich.

Sicherheit

Unter Sicherheitsaspekten sind Haustüren, Kellereingänge und Hoftüren in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr ständig geschlossen zu halten.

Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Davon ausgenommen ist das Abstellen von Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühlen, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Mitbewohner unzumutbar behindert werden.

Beim Verlassen der Mieträumlichkeiten ist darauf zu achten, dass alle Fenster und Türen verschlossen sind, Schäden durch Windschlag oder eindringendes Wasser (Regen- / Hagel- / Schneefall) trägt der Mieter.

Das Grillen mit Holzkohle ist auf den Balkonen grundsätzlich nicht gestattet. Zum Grillen steht eine geeignete Fläche (Terrasse) unweit des Gebäudes zur Verfügung.

Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren Giften sowie Geruch verursachenden Stoffen im gesamten Haus ist untersagt.

Das eigenmächtige Entfernen von Brandmeldeeinheiten von der Decke der Mieträumlichkeiten ist untersagt, die Wiedermontage und Funktionsprüfung wird dem Mieter auferlegt.

Das Rauchen ist dem Mieter in den Mieträumlichkeiten untersagt. Zum Rauchen stehen dem Mieter außerhalb der Mieträumlichkeiten Plätze zur Verfügung.

Bei Undichtigkeiten und sonstigen Mängeln an den Gas- und Wasserleitungen ist sofort der Vermieter zu benachrichtigen. Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit offenem Licht betreten werden. Elektrische Schalter sind nicht zu betätigen. Die Fenster sind zu öffnen, der Hauptabsperrhahn ist sofort zu schließen.

Keller-, Speicher- und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten. Dachfenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen und zu verriegeln.

Reinigung

Haus und Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten.

Der Vermieter übernimmt in der Regel 1 x wöchentlich die Reinigung der Wohnhaft. Um reinigen zu können muss dem hierzu Beauftragte ein freier Zugang zu den Räumlichkeiten gewährleistet sein. Private Gegenstände des Mieters werden nicht berührt, dieser hat die Vorsorge zu treffen, dass dem Prozess des Reinigens nichts im Wege steht.

Bei Auszug, Vertragsende sind ausnahmslos alle „Mitbringsel“ der Bewohner zu entsorgen bzw. mitzunehmen. Alle für die Nutzung der Bewohner überlassenen häuslichen Gerätschaften und Güter werden gereinigt / gesäubert hinterlassen. Für den Fall der nicht Beachtung dieser Klausel wird dem Kunden eine Reinigungsgebühr von 100,00 EUR in Rechnung gestellt.

Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und Container entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten.

Das anfallende Altglas wird in die Altglascontainer in der Heimwerkerstrasse in 21423 Drage entsorgt.

Papier wird in die hierfür zur Verfügung gestellten Container entsorgt.

Kunststoffe werden in die hierfür zur Verfügung gestellten „gelben Säcke“ entsorgt.

Restmüll wird in die hierfür zur Verfügung gestellten Mülltonnen entsorgt.

Bio- und Essensreste ohne Umverpackung werden in die hierfür zur Verfügung gestellten Container entsorgt.

Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter. Sie sind nach der Satzung der Stadt gesondert zu entsorgen. Dies gehört nicht zu den Aufgaben des Gastunterkunftsbetreibers und obliegt dem Mieter.

Blumenbretter und Blumenkästen müssen am Balkon oder auf der Fensterbank sicher angebracht werden. Beim Gießen von Blumen ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunterläuft und auf die Fenster und Balkone anderer Mieter tropft.

Bettenwechsel

Die Bettwäsche (Kopfkissen / Bettbezug / Spannbettlaken) werden in der Regel alle 14 Tage gewechselt. Verunreinigte Bettwäsche, Flecken die durch einen normalen Waschgang, bei 60° für Bunt- bzw. Weißwäsche mit Spülen und Schleudern sich nicht entfernen lassen wird der Ersatz der Bettwäsche dem Kunden mit 15,00 EUR in Rechnung gestellt.

Verunreinigte Matratzen, Flecken die durch einen normalen Reinigungsgang sich nicht entfernen lassen wird der Ersatz der Matratzen dem Kunden mit 100,00 EUR in Rechnung gestellt.

Eine Desinfektionsreinigung der Matratzen erfolgt 1 x im Quartal.

Lüften

Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Dies erfolgt durch möglichst kurzfristiges, aber ausreichendes Öffnen der Fenster. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung, vor allem aber die Küche, nicht entlüftet werden.

 

Waschmaschinen

Im Haus A und im Hausanschlußraum befinden sich zur Nutzung der Anwohner Waschmaschinen.

Im Haus A steht eine Waschmaschine, betrieben über einen Münzzahlautomaten.

Im Hausanschlußraum befinden sich zwei Waschmaschinen, betrieben über jeweils einen Münzzahlautomaten. Der Zugang in diesen Raum ist über den Schlüsselsafe am Eingang in den Waschmaschinenraum möglich. Jeder Kunde erhält die Zahlenkombination zur Entnahme des Schlüssels, mit der Bitte diesen nach der Nutzung des Raums den Schlüssel zurück in den Safe zu legen und diesen ordnungsgemäß wieder zu Verschließen. D.h. die Zahlenkombination nach Rücklage des Schlüssels zu verdrehen und die Tür des Safes zu schließen, den Zahlenschutz hoch zu schieben. Der Verlust des Schlüssels wird dem Kunden mit 100,00 EUR in Rechnung gestellt.

Das Waschmittel ist von den Nutzern zu beschaffen, weiter ist die Bedienungsanleitung der Waschmaschinen zu beachten und den Hinweisen hieraus ist Folge zu leisten. Bei unsachgemäßem Gebrauch der Maschinen wird dem Kunden die Reparaturkosten bzw. wenn irreparabel mit den Kosten des Ersatz der Waschmaschinen in Rechnung gestellt.

Fahrzeuge

Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen auf dem Hof, den Gehwegen und den Grünflächen ist nicht gestattet, diese bedürfen auf den hierfür gekennzeichneten Plätzen geparkt werden. Autos und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen noch dürfen Ölwechsel und Reparaturen durchgeführt werden.

Beim Befahren der Garageneinfahrten und Parkplätze ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.

Das Abstellen von Fahrrädern ist grundsätzlich nur auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet.

Hinweis und Bitte des Gastunterkunftsbetreibers:

Wenn Fahrzeuge vor der Garage A abgestellt werden, bitte mit einem Abstand von ca. 1,5 m, da dies die Versorgungs- und Materialbereitstellungsfläche ist, Danke.

Garage A ist die, die links am Anfang der Parkfläche ist, wenn man das Haus im Rücken hat.

Haustiere

Haustiere sind grundsätzlich fernzuhalten, sie sind nicht erlaubt.

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